Pflege, die Selbstständigkeit stärkt
Pflegen heißt für uns nicht nur versorgen, sondern Ihre Fähigkeiten so zu unterstützen, dass Sie möglichst selbst für sich sorgen können. Wo das allein nicht mehr geht, sind wir für Sie da.
Grundpflege
Pflegekasse
Behandlungspflege
ärztliche Verordnung, Krankenkasse
Verhinderungspflege
Pflegekasse, auch stundenweise
Hauswirtschaft
Pflegekasse, SGB XI
Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege
Pflege bedeutet, auf Gesundheit und seelisches Wohlbefinden zu achten, Krankheiten zu vermeiden und normale Alterserscheinungen hinauszuzögern. Ist diese Selbstsorge allein nicht mehr möglich, unterstützen wir Sie.
Wir helfen Ihnen u. a. bei
- Ganz- und Teilkörperwäsche
- Mund-, Haar- und Nagelpflege
- Lagerungen
- Wäschewechsel
- Inkontinenzversorgung
- Stomaversorgung
- Verabreichung von Sondennahrung
- Vorbeugenden Maßnahmen, z. B. gegen Stürze und Kontrakturen
Behandlungspflege: was Ihr Arzt verordnet
Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die Ihr Arzt anordnet und an unsere Pflegefachkräfte delegiert – um Krankheiten zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern.
- Injektionen
- Wundverbände anlegen und wechseln
- Stomabehandlung bei akuter, entzündlicher Veränderung
- Dekubitusbehandlung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterisierung
- Medikamente richten und abgeben
- Blutdruckmessung
- Blutzuckerüberwachung
- Einläufe, Klistier, Klysma
- Versorgung und Kontrolle von Drainagen
- Versorgung bei PEG
- Versorgung suprapubischer Katheter
- Anleitung zur Behandlungspflege, z. B. Injektionen
Verhinderungspflege: Vertretung, wenn Angehörige verhindert sind
Sie möchten in den Urlaub fahren, haben einen eigenen Arzttermin oder eine Einladung – und niemand kann einspringen? Wir übernehmen die Ersatzpflege. Nehmen Sie sich eine Auszeit, um wieder Kraft und Geduld für die Pflege zu schöpfen.
Wir übernehmen für Sie
- Grund- und Behandlungspflege
- Betreuungsleistungen
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Lieferung eines warmen Mittagstischs
Gut zu wissen
- Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
- Auch stundenweise möglich. Bei weniger als 8 Stunden am Tag bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistung erhalten.
- Anspruch besteht je Kalenderjahr nach einer Vorpflegezeit von 12 Monaten.
- Reicht ambulante Betreuung nicht aus, vermitteln wir einen Kurzzeitpflegeplatz.
- Wir beraten Sie und übernehmen die Antragstellung bei Ihrer Kasse.
Hauswirtschaft: Hilfe im Haushalt
Das bisschen Haushalt macht sich leider nicht von allein. Darum übernehmen wir die täglichen Aufgaben im Umfeld der pflegebedürftigen Person.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist neben der Grundpflege Teil der häuslichen Pflege nach SGB XI. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
- Einkaufen und Besorgungen erledigen
- Anfallende Reinigungsarbeiten
- Wäsche wechseln, waschen und trocknen

Rufen Sie uns an
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich - telefonisch, bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause.


